Sonderkraftfahrzeuge Krankenfahrstühle 15km/h Unsere "Neufahrzeuge" sorgen dafür das Sie MOBIL sind... |
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. www.15km.de |
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Führerschein bzw. Fahrerlaubnis ,
Preis 15.900,--€uro Werksüber- führungskosten: 400,00 €uro * Standheizung: 1.990,00 €uro |
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"Straßenfloh"
Electrocar führerscheinfrei . Alle Behinderte und gebrechliche Personen ab 15 Jahren dürfen ohne Fahrerlaubnis diesen "Strassenfloh" mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 15 km/h fahren ! * Alle Nicht Behinderte und Nicht Gebrechliche Personen ab 15 Jahren dürfen ohne Fahrerlaubnis diesen "Strassenfloh" mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 10 km/h fahren ! * 20 x besser wie mit dem Fahrrad (oder Rollstuhl). Sauber,bequemes,angenehmes, wohltuendes Fahren, damit trocken zum Einkaufen,Arzt,Arbeit usw. Mit Heizung u. Radio möglich ! * ist *Strassenfloh zugelassen als Sonderkraftfahrzeug "Krankenfahrstuhl" Damit dürfen Sie sich auf öffentlicher Strasse bewegen. Nicht auf Kraftfahrzeugstrassen und Autobahnen, sowie Fußwege, Fußgängerzone, Fahrradwege u.ä. Sie selbst sind aber immer verantwortlich und müssen sich informieren, wo Sie fahren dürfen u. nicht. . |

Mit MOFA-Kennzeichen (ab 42 € Haftpflicht-Jahresprämie) zufahren, ohne TÜV und Steuern ! ,, |
Lieferung & Betreuung ganz Deutschland ! |
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Elektro Mini Auto bis 15 km/h
1-Person
Mit oder ohne Standheizung
Türen Abnehmbar, damit Sie im Sommer im freien
sitzen können.
Einführungspreis ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,6.900,--
€uro
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zuzügl. Werksüberführungskosten:
400,00 €uro
Standheizung:
1.990,00 €uro
Radio möglich
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Direktvertrieb Lieferung & Betreuung ganz Deutschland ! |
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Oder den CHARLY--
Charly ist ein komfortables Behinderten- und
Senioren-Mobil, das nach neuesten
Auf zwischenzeitliche Veränderungen (auch während der Bestellzeit) in Bezug Ausstattung u. Preisen durch den Hersteller oder dem Hauptimporteur des EU-Landes kann kein Anspruch erhoben werden ! ..... .......![]() ,,,,,,,,,,![]() Auch in Pick-up Version lieferbar
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Das kann schneller gehen als man glaubt. Es wurde auch schon diskutiert: Demnächst sollen wohl alle ab 65 Jahren zum Check. Dazu reicht schon ein auffälliges Verhalten etwa im Strassenverkehr, bei Verkehrskontrollen oder noch nichtigeres. Vielen ist es auch schon passiert das die liebe Verwand-/Bekanntschaft einen Verdacht ausspricht und schon könnten Sie zum Amtsarzt geladen werden. Bei Wegnahme des Führerscheins versuchen Sie auf jeden Fall doch Ihren Pkw Führerschein umzutauschen z.B. in Klasse "S" Vielleicht klappt das und Sie können wenigsten mit einem komfortablen Leichtkraftfahrzeug 45 km/h als 2 Sitzer und einem kräftigen Dieselmotor 4 Kw fahren. Sollte das nicht klappen so bieten wir Ihnen z.B. gebrauchte Sonderkraftfahrzeuge als motorisierten Krankenfahrstühle mit 2 Sitzen bis 06/1999 = 30 km/h sowie 1 Sitz bis Bj. 08/2002 = 25km/h zugelassen, und einem Leergewicht bis 300 kg ! Soweit diese noch auf dem Markt zubekommen sind. Die Anzahl wird drastisch vom Alter her weniger und sind damit sehr teuer geworden. Gilt nur für Behinderte und gebrechliche Personen ! In den meisten Regionen dürfen Personen ohne Fahrerlaubnis fahren wenn Sie vordem 1.04.1965 geboren sind. Fragen Sie Ihre Führerscheinstelle nach der Gesetzgebung und uns nach den Fahrzeugen ! Oder lt. Gesetz ab September 2002 Krankenfahrstuhl mit Elektromotor und Höchstgeschwindigkeit 15 km/h. Dies sind kleine Miniautos mit 1 Sitz ! Diese dürfen von Behinderte und gebrechliche Personen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Gebrauchte Fahrzeuge sind derzeit noch nicht auf dem Markt. (Siehe Ausführungen Anfang dieser Seite) |
Weitere Produktvorstellungen aus dem Lieferprogramm der Firma Nehus, 26789 Leer
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